Bestimmen, wo deine Musik spielt?

“Grundsätzlich gilt: hat sich ein Künstler einmal bei der GEMA angemeldet, darf er nicht mehr darüber bestimmen, auf welchen Veranstaltungen seine Musik aufgeführt wird. ”

Das stellte IT Anwalt Christian Solmecke gestern Abend in seinem Blog klar.  Ich fragte auf Twitter nach, ob der Umkehrschluss auf Nicht-GEMA-Material gezogen werden kann, und RA Stadler bestätigte:

“Wer als Urheber nicht Mitglied der GEMA ist, kann selbst jede Form der öffentlichen Wiedergabe untersagen.”

Das ist ein Punkt, der glaube ich auch jenseits des Themas Wahlkampfmusik ebenso interessant wie übersehen ist. Es soll ja doch noch MusikerInnen geben, die ihre Musik nicht in erster Linie als Produkt sehen mit dem sie möglichst viel Cash reinspielen wollen, egal in welchen Kontexten. Netzpolitik.org hat dazu auch gleich noch einen lesenswerten Beitrag online gestellt, der das auf’s Thema ‘Recht auf Remix’ ausweitet, gegen das GEMA-treue KünstlerInnen “immer wieder die Angst vor Verwendung durch weltanschaulich Andersdenkende ins Treffen geführt” hätten.

Um es mit Nelson von den Simpsons zu sagen: “Ha Ha!”
#gemafreeyouth

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